Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von Personen, Vereinen und sonstigen Institutionen, die
sich eine an der Menschenwürdegarantie (Artikel 1 und 2 Grundgesetz)
ausgerichtete Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen und die Sicherung einer
nachhaltigen Finanzierung des Pflegesystems zum Ziel gesetzt haben. Damit dient
das Netzwerk der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und arbeitet im
Sinne der einschlägigen Vorschriften gemeinnützig bzw. unabhängig.
Das Netzwerk versteht sich
als Lobby (Interessenvertretung) für pflegebedürftige und behinderte Menschen
(Patienten) bzw. ihrer Rechtsvertreter / (pflegenden) Angehörigen und ist bei
Bedarf um Beratung und Hilfe bemüht. Dabei nimmt die Selbsthilfe einen
herausragenden Stellenwert ein. Die Unterstützung bzw. Veranlassung von
entsprechenden Selbsthilfeaktivitäten, z.B. regelmäßige Pflegetreffs, Gesprächskreise
und sonstige Gruppentreffen, ist eine wichtige Aufgabe. Dabei stellt das
Netzwerk seine Aktivitäten vor allem auf die Bedürfnisse der dementiell
erkrankten Personen (= geriatrische Einschränkungen) ab (vgl. u.a. §§ 20 SGB
V und 45d SGB XI). Die demografische Entwicklung verdeutlicht, dass für
dementiell erkrankte Menschen erheblicher Hilfe- und Unterstützungsbedarf
besteht.
Das Netzwerk tritt darüber
hinaus für eine deutliche Verbesserung der Pflege-Stellenpläne (in Krankenhäusern
und Pflegeeinrichtungen) ein, weil nur eine ausreichende Zahl von Pflege(fach)-
und sonstigen Betreuungskräften die allseits gewünschte Zuwendung einschließlich
Begleitung in schwierigen Situationen (z.B. palliativmedizinisch/pflegerische
Betreuung, Sterbebegleitung) gewährleisten kann.
Das Netzwerk erwartet
angesichts der verfassungsrechtlichen Wertevorgaben, dass die „Charta der
Rechte hilfe- und pflegedürftiger Menschen“ uneingeschränkte Anerkennung und
Beachtung findet und setzt sich dafür ein, dass diesem Gebot Geltung verschafft
wird.
Das Netzwerk tritt dafür ein, dass vorhandene bzw. noch auftretende Missstände im Gesundheits- und
Pflegesystem von den jeweils (Mit)Verantwortlichen angesprochen werden können
(Beschwerdemanagement), ohne dass insoweit Nachteile (z.B. Mobbing, Kündigung)
entstehen dürfen. Eine gesetzliche Vorschrift, die diesen Bedürfnissen
Rechnung trägt, wird als zwingend notwendig erachtet.
Willi Zylajew (MdB, Pflegepolitischer Sprecher
der Union im
Bundestag)
mit Werner Schell
beim Pflegetreff am 29.1.2008 in Neuss
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Gertrud Stöcker
(Mitglied im Vorstand des DBfK)
mit Werner Schell,
ebenfalls beim Pflegetreffam
29.1.2008 in Neuss
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Das Netzwerk nimmt zur
Erreichung seiner Aufgabenstellung auf den politischen Bereich in Bund, Ländern
und Kommunen (Parteien, Parlamente, Ministerien usw.) Einfluss bzw. gibt die
als geboten erscheinenden Statements ab und bietet - soweit gewünscht und möglich
– konstruktive Mitarbeit (z.B. in Gesundheitskonferenz, Pflegekonferenz,
Arbeitsgemeinschaften) an.
Das Netzwerk macht im Übrigen durch eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit auf die erforderlich erscheinenden
Reformnotwendigkeiten im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und drängt
durch geeignete Vorschläge auf die notwendigen Reformen.
BürgerInnen und Institutionen, die das „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ unterstützen
möchten, sollten sich mit einer entsprechenden Interessensbekundung (per E-Mail
oder per Post) an den o.a. Ansprechpartner wenden und auch gerne konkrete
Mitwirkungsmöglichkeiten aufzeigen.
Neuss, den 14.10.2009
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