>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk << An die Sehr geehrte Damen und Herren,
Für den Neusser Pflegetreff am 13.05.2014 wurde von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ein umfangreiches Statement zum Pflegenotstand vorgelegt und Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister,
übergeben. Dieses Statement beschreibt ausführlich die Erfordernisse hinsichtlich der Personalnot und ist hier (PDF) abrufbar.
Um auf die von der Großen Koalition (GroKo) in Gang gebrachten Reformmaßnahmen im Sinne einer verbesserten Stellensituation beeinflussen zu können, befassten sich die Neusser
Pflegetreffs am 14.04.2015 und 21.10.2015 erneut intensiv mit den Forderungen nach verbesserten Stellenschlüsseln. Die entsprechenden Erörterungen fanden u.a. in Anwesenheit von Karl-Josef Laumann, Pflegebeauftragter der
Bundesregierung (14.04.2015), und Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister (21.10.2015), statt. Nähere Hinweise zu diesen Veranstaltungen sind u.a. hier abrufbar. Leider wurden die hiesigen Forderungen hinsichtlich der Auflösung des Pflegenotstandes nur unvollkommen aufgegriffen. Denn der aufgrund des PSG II geschaffene neue § 113c SGB
sieht lediglich die Entwicklung und Erprobung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems bis zum Jahre 2020 vor und gibt keine verbindliche Antwort, wie hinsichtlich der Personalbemessung bis zu diesem Zeitpunkt zu
verfahren ist. Der Unterzeichnende hat diese „Lücke“ beim Pflegetreff am 21.10.2015 in Anwesenheit von Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, in aller Deutlichkeit angesprochen. Die dazu gemachten Ausführungen sind in
einem Filmbeitrag zusammengestellt und abrufbar hier. Nun ist es unabhängig von der vorgetragenen Kritik so, dass der ab 01.01.2017 wirksam werdende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff die nach § 75 SGB XI zuständigen Gremien in den Ländern veranlassen muss, schnellstmöglich die maßgeblichen Rahmenverträge der neuen Rechtslage anzupassen, so dass mit dem Wirksamwerden der neuen Pflegegrade die notwendigen personellen und sonstigen Folgerungen gezogen werden können. Darüber hinaus sind die Leistungsverbesserungen im Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) zu berücksichtigen mit der Folge, dass für die Sterbebegleitung in den Pflegeeinrichtungen zusätzliche Stellenausweitungen vorzusehen sind. Nach all dem sehe ich das dringende Gebot, die von hier und anderen Institutionen seit Jahren angemahnten Verbesserungen der Stellenschlüssel in allernächster Zeit vorzunehmen. Dabei kann bei einer pauschalierten Betrachtung davon ausgegangen werden, dass die erforderlichen pflegerischen Verrichtungen bisher zwischen 20 – 30 % nicht durch Pflege - Personalstellen abgedeckt waren und genau zu den Mängelrügen geführt haben, die seit Jahren erhoben worden und bis heute nicht verstummt sind. Daher wird von hier die Forderung erhoben, nicht nur eine Anpassung der Stellenschlüssel aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und des HPG vorzunehmen, sondern auch gleichzeitig eine Anhebung wegen der bereits seit Jahren bestehenden personellen Unzulänglichkeiten vorzunehmen. Das wird zweifelsfrei zu einer deutlichen Stellenvermehrung in den Pflegeeinrichtungen führen müssen. Dabei versteht sich, dass solche Folgerungen höhere Pflegekosten zur Folge haben werden. Diese werden sich aber nur nach und nach auswirken, weil das aufgrund von kräftigen Anhebungen der Stellenschlüssel zusätzlich vorzusehende Personal erst einmal qualifiziert und eingestellt werden muss. Es werden folglich Übergangsregelungen vorzusehen sein. Angesichts der Tatsache, dass sich die pflegerischen Verrichtungen an § 11 SGB XI auszurichten haben, darf an der geltenden Fachkraftquote von 50% nicht gerüttelt werden. "Heimpflege – Fachkraftquote von 50% zwingend geboten." Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie in der Angelegenheit die notwendigen Maßnahmen alsbald in Angriff nehmen und diesbezüglich eine Rückmeldung geben könnten. Für weitere Informationen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. M.E. ist das „Schwarze-Peter-Spiel“ bezüglich der Zuständigkeiten zur Neugestaltung der Stellenschlüssel beendet. Ab etwa dem Jahr 2020 wird insoweit der Bund die uneingeschränkte Zuständigkeit übernehmen (§ 113c SGB XI). Und bis dahin sind aufgrund des § 75 SGB XI die Gestaltungsmöglichkeiten auf der Länderebene zu nutzen. Ob dies eine gute Lösung darstellt oder nicht, kann unterschiedlich bewertet werden. Es muss aber jetzt im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und der Pflegekräfte aufgrund der gegebenen Situation agiert werden. Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass der nächste Neusser Pflegetreff am 27.04.2016 stattfinden wird mit dem Thema: Arzneimittelversorgung, v.a. der älteren Menschen („weniger ist mehr“). Es versteht sich, dass dann zwangsläufig auch wieder über den Pflegenotstand gesprochen werden muss. Eine solche Diskussion ist auch jetzt schon für den übernächsten Pflegetreff im Herbst 2016 angedacht (voraussichtlich 05. oder 26.10.2016). Dann geht es um das Thema „Pflegebedürftigkeit: Die neuen Pflegegrade“.- Zu all diesen Veranstaltungen sind LändervertreterInnen herzlich eingeladen. Werner Schell ______________________________________________________ Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei |