>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pressemitteilung vom 03.08.2010

»Pflegeheime – Wir brauchen nicht mehr Prüfungen, sondern mehr Pflegepersonal!«

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtete am 23.07.2010 umfassend über die Pflegemängel in einer Caritas-Pflegeeinrichtung in Mönchengladbach. In die Erörterungen um diese Mängel war auch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk umfänglich eingebunden. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, hat wiederholt Statements gegenüber dem WDR-Fernsehen (Lokalzeit Düsseldorf), WDR 5 (Radio) und verschiedenen Zeitungsredaktionen abgegeben. So konnte mit Einfluss genommen werden, einige Führungskräfte des Caritasverbandes von ihren Aufgaben zu entbinden.

Der pflegepolitische Sprecher der Union im Deutschen Bundestag wurde in dem Bericht der Rheinischen Post vom 23.07.2010 wie folgt zitiert:

»Jedes Heim muss fünfmal im Jahr unangemeldet überprüft werden ...
Das ist das schärfste Schwert, das wir haben. Gute Heime können nichts dagegen haben«

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk teilt die Forderungen des pflegepolitischen Sprechers der Union im Deutschen Bundestag, deutlich mehr Prüfungen durchzuführen, ausdrücklich nicht und hält allein den Ruf nach einer intensiveren Prüftätigkeit für kontraproduktiv. Die wirklichen Bedürfnisse werden durch einen derartigen Prüfungsaktionismus nahezu ausgeblendet.

Wir brauchen, wie schon öfter gesagt wurde, eine grundlegende Pflegereform an »Haupt und Gliedern« und werden es nicht schaffen, mit noch mehr Prüfungen und Druckerhöhung auf das Personal bessere Pflegevoraussetzungen zu schaffen. Schlechte Pflege-Rahmenbedingungen kann man nicht durch ein aufgeblähtes Prüfungssystem verbessern!

Es erscheint sinnvoll, die verschiedenen Prüfungsinstanzen, Heimaufsicht, Medizinischer Dienst (MDK), Brandaufsicht, Staatliches Amt für Arbeitsschutz … (usw.) bei einer einzigen fachkundigen Institution zu konzentrieren. Damit würde das Prüfungsgeschehen effektiver und auch kostengünstiger. Dabei erscheint es sinnvoll, die Prüfungen in die Zuständigkeit einer staatlichen Behörde (z.B. Bezirksregierung) zu verlagern. Damit wären auch die kommunalpolitischen Verquickungen im Zusammenhang mit den örtlichen Pflegeeinrichtungen, zum Teil sogar in der Trägerschaft der Prüfinstanz, beseitigt. Heime werden auch als Wirtschaftsunternehmen gesehen, so dass aus Marketinggründen gewisse Rücksichtnahmen nicht auszuschließen sind.

Es erscheint ratsam, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Angehörigen der pflegebedürftigen Menschen – auch in der Heimversorgung - deutlich zu stärken. Denn bekanntlich können sich gerade die Angehörigen engagiert zum Wohl ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder einbringen und so eine gewichtige Hilfe und Unterstützung sein. Angehörige können so als eine Art ergänzende Heimaufsicht angesehen werden.

Im Zusammenhang mit den beschriebenen Caritas-Pflegemängeln kam es zu mehrfachen Überprüfungen in der Einrichtung. Anfang Juni 2010 wurden der Einrichtung sogar Schulnoten zugeteilt, wobei die sagenhaft gute Gesamtnote „1,4“ vergeben wurde. Zur gleichen Zeit aber berichteten die Medien bereits über erhebliche Mängel, es gab dann auch polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen. Demzufolge hätte die Einrichtung eher die Note „5“ verdient gehabt. Allein dieses aktuelle Beispiel zeigt deutlich auf, wie sinnlos Prüfungen sein können, wenn die Pflege-Rahmenbedingungen nicht stimmen bzw. Führungskräfte versagen. Dass die augenblicklich angewandten Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien für das Pflegenotensystem („Pflege-TÜV“) dringend überarbeitungsbedürftig sind und den Schwerpunkt in der Herausstellung der Ergebnisqualität haben müssen, wird durch die beschriebene unzutreffende Benotung klar bestätigt.

Für die Pflegekräfte fordern wir zu Recht mehr Wertschätzung und Anerkennung. Mehr Überprüfungen, mit denen vor allem die Pflegekräfte weiter unter Druck gesetzt würden, sind aber genau das Gegenteil von Wertschätzung und Anerkennung. Das ist nicht nur pures Misstrauen, sondern ganz klar ein Affront gegen diejenigen Personen, die sich jeden Tag aufs Neue unter miserablen Rahmenbedingungen mühen, ihr pflegerisch Bestes zu geben.

Eine Ausweitung der Kontrollen im Pflegebereich wäre eine einzige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die vorhandenen Prüfinstitutionen. Diese würden erneut eine große Zahl Personal aufsaugen, das besser an anderer Stelle tätig werden sollte, z.B. bei der Versorgung und Pflege der HeimbewohnerInnen.

Stecken wir doch das Geld, das wir durch zu viele Prüfungen bei den Heimaufsichten und dem MDK verplempern bzw. zukünftig verplempern wollen, in mehr Personal. Dann kommt auch mehr Zuwendung für die BewohnerInnen zustande - und die Zufriedenheit bzw. die Ergebnisqualität steigt.

Vermeiden wir auch unnütze Projekte und wissenschaftliche Fachtagungen mit großem Finanzaufwand. Wir wissen doch eigentlich ganz genau, wie angemessene bzw. gute Pflege zu gestalten ist. Dies müssen wir nur in einer Pflegereform, die diesen Namen verdient, umsetzen. Vor allem brauchen wir mehr Pflegepersonal. Denn nur dies gewährleistet mehr Zuwendung für pflegebedürftige Menschen. Und dies wollen wir doch! Damit alles erklärbar dargestellt werden kann, wäre ein bundesweit geltendes Personalberechnungssystem zur Grundlage zu erheben.

Wenn mehr Prüfungen im Heimbereich politisch gewünscht werden sollten, dann würde es allein Sinn machen, die Heimträgerverantwortlichen, also die Führungsverantwortlichen, öfter mal auf Eignung und Befähigung zu kontrollieren und sie engmaschig bezüglich ihrer Fort- und Weiterbildung im Auge zu behalten und nicht ständig auf das ohnehin gebeutelte Pflegepersonal herumzutrampeln.

Pflegemängel treten fast ausnahmslos dort auf, wo es Defizite in der Führung gibt. »Der Fisch stinkt vom Kopf her«. Dieser Spruch, vielfach benutzt, bringt hier die Probleme auf den Punkt. Ziehen wir daraus einfach die richtigen Folgerungen!

Dabei sollte auch gewährleistet werden, dass Beschwerdemanagement in den Pflegeeinrichtungen gestärkt wird. Dazu sollte eine neuer § 612a BGB ergänzend Wirkung entfallen. Es muss nämlich gewährleistet werden, dass MitarbeiterInnen nachteilsfrei ihre Vorschläge und Beschwerde bei den richtigen Stellen vortragen können. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat diesbezüglich bereits konkrete Vorschläge unterbreitet.

Die »Charta der Rechte hilfe – und pflegebedürftiger Menschen« darf nicht nur als Empfehlung angesehen werden. Die darin beschriebenen Handlungsgebote müssen als subjektiv-öffentliche Rechte mit konkretem Anspruchscharakter ausgestaltet werden. Auch insoweit hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk seit Jahren geeignete Hinweise gegeben.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat im Übrigen zur unabhängigen und unbürokratischen Aufdeckung und Verfolgung von Pflegemängeln (zunächst für das Land Nordrhein-Westfalen) die Einrichtung einer Stelle eines (ehrenamtlichen) »Beauftragten für die Belange der pflegebedürftigen Menschen« (Ombudsmann /-frau) vorgeschlagen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

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Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
und steht hier als pdf-Datei zur Verfügung