>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pressemitteilung vom 19.11.2010
Der Erfttaler Pflegetreff am 16.11.2010 informierte über die anstehenden Reformen in den Pflegesystemen
und die „KV-Initiative Pflegeheim“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hatte eingeladen und rund 140 interessierte BürgerInnen
und Pflegefachkräfte waren zum 12. Pflegetreff in Neuss-Erfttal gekommen. Es
ging diesmal um aktuelle Fragen der Pflegesysteme.
Gast / Werner Schell
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Referenten
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Gäste (Teilansicht)
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Zahlreiche Fotos der Veranstaltung beinhaltet untenstehende pdf-Datei
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, hatte wieder einmal
hochkarätige Referenten für die Veranstaltung gewinnen können. Sie standen ehrenamtlich
zur Verfügung:
- Maria Klein-Schmeink, Mitglied des Bundestages (MdB) und Mitglied des Gesundheitsausschusses
und Sprecherin für Prävention und Patientenrechte der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die
Grünen im Deutschen Bundestag
- Willi Zylajew, Mitglied des Bundestages (MdB) und pflegepolitischer Sprecher der Union im
Deutschen Bundestag
- Stephanie Theiß, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kooperationsberatung für Selbsthilfegruppen
und Ärzte
- Dr. Friedrich Schwegler, Leiter des Fachbereichs Pflegeversicherung des Medizinischen Dienstes
der Krankenversicherung (MDK) Nordrhein - Med. Fachbereich - Pflegeversicherung
- Brigitte Bührlen, „WIR! Stiftung pflegender Angehöriger“ sowie Mitglied im Münchener „Forum
Pflege aktuell“ und bei „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ (Mitmoderation)
Als Schirmherr des Pflegetreffs stand wiederum Heinz Sahnen, Stadtverordneter im Rat der
Stadt Neuss und Mitglied des Landtages (MdL) von NRW (von 2000 – 2010), zur Verfügung.
Werner Schell konnte in seiner Begrüßung und Anmoderation darauf hinweisen, dass
sich einige Stunden vor dem Pflegetreff eine Gruppe von Einzelpersonen / InstitutionenvertreterInnen
zu einem „Aktionsbündnis menschenwürdige Pflege jetzt“ zusammen
gefunden hatten. Die Teilnehmer dieser Veranstaltung waren einhellig der Meinung,
dass eine koordinierte und zusammengefasste Interessenvertretung geboten sei und haben
sich über das weitere Vorgehen verständigt. Diesbezüglich gibt es in allernächster
Zeit weitere Abstimmungen.
Werner Schell verwies dann darauf, dass der Pflegetreff als eine Demonstration für
bessere Pflegebedingungen verstanden werden könne und forderte die politisch Verantwortlichen
auf, die Wünsche und Forderungen der Betroffenen bzw. der BürgerInnen
auf- und ernst zu nehmen.
Die Statements der Referenten und die sich daran anschließend ergebenden Diskussionen
befassten sich mit verschiedenen pflegerischen Themen, zu denen – zusammengefasst
und ohne Anspruch auf Vollständigkeit - folgende Hinweise gegeben werden:
- Pflegbedürftigkeitsbegriff
Der „Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes“ hat am 29./30.01.2009 seinen ersten
Bericht vorgelegt. Ein „Umsetzungsbericht“ folgte am 20.05.2009. Danach soll es nach einer
Reform statt 3 Pflegestufen 5 Pflegestufen geben. Dabei soll bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit
nicht auf die Pflegezeit, sondern den Grad der Selbständigkeit abgestellt werden. Es sollen
sowohl körperliche als auch kognitive/psychische Beeinträchtigungen (z.B. Demenz) Berücksichtigung
finden. Darauf aufbauend soll es auch ein verändertes Begutachtungsverfahren geben.
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff muss, wie auch immer ausgestaltet, die Demenzkranken umfassend
einbinden. Dies muss zwangsläufig teurer werden. Bereits jetzt anerkannte pflegebedürftige Menschen
können nicht per Gesetz wieder aus dem Kreis der Leistungsberechtigten nach § 14 SGB XI
aussortiert werden (= Vertrauensschutz).
- Pflegenotstand und die zur Behebung erforderlichen Personalbemessungssysteme
Der Pflegenotstand – in Heimen und Krankenhäusern – kann ernstlich von niemandem geleugnet
werden. Allenfalls lässt sich über das Ausmaß streiten.
Für Krankenhäuser – mit Ausnahme der Häuser mit psychiatrischer Ausrichtung – gibt es überhaupt
kein Personalbemessungssystem für die Pflege. Die frühere Pflege-Personalregelung (PPR)
für die allgemeine Krankenpflege wurde Mitte der 90er Jahre außer Kraft gesetzt. Seither gibt es
nur noch Stellen für Pflegekräfte nach Kassenlage. Nach der Buchveröffentlichung von Prof. Michael
Simon „Personalabbau im Pflegedienst der Krankenhäuser - Hintergründe – Ursachen – Auswirkungen“
(Vincentz Verlag) fehlen rund 70.000 Stellen für Pflegekräfte. Berechnungen von Prof. Dr.
Michael Isfort, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung (dip), Köln, ist der Fehlbestand
mit 50.000 anzugeben. Dazu hat Prof. Dr. Michale Isfort beim Pflegetreff am 27.04.2010 hier eindrucksvoll
vorgetragen. Seine Zahlenangaben sind durch die Forschungsaktivitäten von dip gut
belegt. Dazu wurden in den letzten Jahren sog. „Pflege-Thermometer“ veröffentlicht. Nach der im
Mai 2010 vorgelegten Studie des Instituts herrscht chronischer Pflegekräftemangel. Um zu einem
Ausgleich dieser Mangelsituation zu kommen, schlägt Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk die Schaffung
eines bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems vor.
In der Heimpflege gibt es auf der Grundlage von § 75 Abs. 3 SGB XI sog. Stellenschlüssel für die
Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs. Diese Stellenschlüssel werden aber den wirklichen Bedürfnissen
nicht gerecht und sind im Übrigen regional unterschiedlich. So sind zum Beispiel die Pflegepersonalschlüssel
im Saarland wie folgt festgesetzt worden (in Klammern Angaben für NRW):
Pflegestufe 0 1 : 8,00 – ab 2011 = 7,60 (8,0)
Pflegestufe 1 1 : 3,92 – ab 2011 = 3,66 (4,0)
Pflegestufe 2 1 : 2,81 – ab 2011 = 2,65 (2,5)
Pflegestufe 3 1 : 2,07 – ab 2011 = 2,05 (1,8)
Diese Stellenschlüssel berücksichtigen in ungenügender Weise die Anforderungen, die bei sorgfältiger
und standardausgerichteter Pflege zu beachten sind. Ungenügend berücksichtigt werden z.B.
aktivierende Pflege, Dokumentationsarbeiten, Ausfallzeiten bei Fort- und Weiterbildung, Krankheitszeiten.
Bezogen auf ein saarländisches Musterpflegeheim mit 100 Plätzen ergibt sich:
Pflegestufe 0 = 13 BewohnerInnen (1:8,00 = 1,63 P.)
Pflegestufe 1 = 38 BewohnerInnen (1:3,92 = 9,69 P.)
Pflegestufe 2 = 35 BewohnerInnen (1:2,81 = 12,46 P.)
Pflegestufe 3 = 14 BewohnerInnen (1:2,07 = 6,79 P.)
Damit stehen dem Musterpflegeheim insgesamt 30,54 Pflegekräfte in Vollzeit zur Verfügung, Unter
Berücksichtigung der sog. Fachkraftquote müssen 15,27 Stellen mit Fachkräften besetzt sein.
Mit einer Verbesserung der Stellenschlüssel ab 2011 erhöht sich Stellenzahl um rund 1,5 Vollzeitstellen
in der Pflege.
Hinzu kommt ggf. Betreuungspersonal für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz.
Insoweit gilt ein Betreuungsschlüssel von 1 : 25 (§ 87b SGB XI).
Nach Ermittlungen der saarländischen Pflegegesellschaft verbleibt bei Absetzung von Dokumentationsaufgaben,
Besprechungen, Übergaben, Unterbrechungen, Organisatorische etc.) eine Nettopflegezeit
von nicht einmal 67 %. D.h., 33% der Bruttopflegezeit geht für die bewohnerbezogene Pflege
und sonstige Betreuung verloren.
Die Saarländische Pflegegesellschaft hat daher aktuell eine Verbesserung der Personalausstattung
von 16% gefordert. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk schätzt den Verbesserungsbedarf sogar bundesweit
mit rd. 20% ein.
Um aus der personellen Unterversorgung herauszukommen, muss sichergestellt werden, dass die
nach § 75 Abs. 3 SGB XI Personalrichtwerte bzw. Anhaltszahlen den gesamten Pflege- und Betreuungsbedarf
wirklichkeitsgerecht abbilden. Ggf. müssen die diesbezüglichen Anforderungen vom
Bundesgesetzgeber mit der notwendigen Klarheit novelliert werden.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert zur Gewährleistung einer einheitlichen Leistungsgewährung
in der Heimpflege, ähnlich wie für die Krankenhauspflege, bundeweit geltende Personalbemessungssysteme.
Solche Personalbemessungssysteme sollte schnellstens geschaffen werden. Denn es
erscheinen als das einzig geeignete Mittel, Pflegemängel weitgehend auszuschließen.
Denn bei all den diesbezüglichen Diskussionen geht es in Wahrheit nicht vorwiegend um wirkliche
Mängel in der Pflege, sondern um Mängel in einem Pflegesystem, das allein der Gesetzgeber und
die ausführenden Institutionen zu verantworten haben.
- Realisierung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ – Stärkung der
Angehörigenseite und verbesserte finanzielle Dotierung
„Ambulant vor stationär“ ist eine das Pflegeversicherungsrecht beherrschende Aussage. Sie ist
auch mehr als richtig, weil Pflegebedürftige fast ausnahmslos Zuhause gepflegt und versorgt werden
möchten. Allerdings erscheint die rechtliche Ausgestaltung des Grundsatzes „ambulant vor
stationär“ dringend verbesserungsbedürftig. Dabei sind sicherlich vielerlei Erwägungen bedeutsam
(z.B. Betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften). So sind z.B. die Gemeinden, Städte und Kreise
gefordert, durch entsprechende Planungen Hilfestellung zu geben. Allerdings wird auch die Notwendigkeit
gesehen, die finanziellen Leistungen im Rahmen des SGB XI für die häusliche Pflege
und Betreuung deutlich zu verbessern. Die jetzigen Pflegegeldzahlungen sind offensichtlich nicht
ausreichend. Denkbar wäre z.B. jedem, der für die Pflege eine konkrete berufliche Tätigkeit aufgibt,
einen Lohnersatz zu zahlen, höchstens bemessen an der Vergütung einer Berufspflegekraft. In
diesen Fällen wären auch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu entrichten. Eine solche Regelung
hat es früher bereits einmal im Beihilferecht für Beamte gegeben. Es wäre auch vorstellbar,
eine finanzielle Ausgestaltung der Pflege wie in Österreich vorzunehmen. Nämlich in der Weise,
dass die finanziellen Leistungen in jeder Pflegesituation gleich hoch sind. Der Pflegebedürftige kann
sich dann beliebig ambulant oder stationär versorgen lassen.
- Pflege-TÜV und die Schulnoten
§ 122 ff. SGB XI befasst sich mit der Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen und sonstigen
Schutzregelungen für Pflegebedürftige. Eine solche Qualitätssicherung in Verbindung mit Transparenz
ist richtig und alternativlos! Der in diesem Zusammenhang geschaffene Pflege-TÜV ist aber als
mangelhaft zu bezeichnen. Es muss bei der Notengebung Klarheit darüber geschaffen werden, dass
die Ergebnis- und Lebensqualität der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt der Bewertung gehört.
Das bisherige Verfahren, dass die Prozess- und Strukturqualität, und damit z.B. das Dokumentationsgeschehen,
in den Mittelpunkt stellt, ist nicht hilfreich und irreführend. Folgerichtig hat das Sozialgericht
Münster in einem Streitverfahren die Pflegenoten in einem Urteil vom 02.08.2010 als
rechtswidrig und Irreführung der Verbraucher bezeichnet. In der Streitsache wird nunmehr ein
Urteil des Bundessozialgerichts erwartet.
Die aktuellen Regelungen über den Pflege-TÜV gehören gründlich überarbeitet mit der Maßgabe,
dass die Ergebnis- und Lebensqualität bei der Notenvergabe klar dominiert. Dann erscheint auch
eine wissenschaftliche Klarstellung hinsichtlich der Frage notwendig, welche Pflege(qualität) denn
eigentlich zu bewerten ist.
Im Übrigen erscheint es geboten, die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ in
den Mittelpunkt der Qualitätssicherung zu stellen.
Auch das vorgegebene Beschwerdemanagement muss auf Effektivität hin geprüft werden. Derzeit
ist es meistens so, dass Beschwerden nicht etwa als kostenlose Verbesserungsvorschläge verstanden
werden, sondern eher lästig und unerwünscht sind. Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörige befürchten
bei hartnäckigen Beanstandungen nicht selten Repressalien. PflegemitarbeiterInnen befürchten
bei Beschwerden Abweisung, Mobbing bis hin zu Abmahnungen und Kündigungen. Der Fall
Brigitte Heinisch (aus Berlin) ist das Musterbeispiel für misslungenes Beschwerdemanagement. Um
dem Beschwerdemanagement mehr Wirkung zuzuorden, setzt sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
für eine Neuordnung des § 612a BGB (mit gesetzlicher garantierter Nachteilsfreiheit) ein.
Auf keinen Fall erscheint es gerechtfertigt, die Überprüfungen der Pflegeeinrichtungen zahlenmäßig
erheblich auszuweiten. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hält inhaltliche Reformen der Pflegesysteme
für geboten und fordert eine Beseitigung des Pflegenotstandes. Mehr Pflegepersonal und nicht
Prüfer gehören an die Pflegefront! Dazu passend die Zusammenfassung einer Pressemitteilung des
Instituts für Arbeitswissenschaft der RUB vom 19.10.2010:
Das A & O in der Pflege: die „Pflege“ der Mitarbeiter - Weder externe Kontrollen allein noch sensationsheischende
Medienberichte verbessern die Pflege: auf die „Pflege“ der eigenen Mitarbeiter im
Unternehmen kommt es an.
Das ist das zentrale Ergebnis einer Fallstudie des Instituts für Arbeitswissenschaft der RUB mit
einer Pflegeeinrichtung der Diakonie Ruhr, dem Fritz-Heuner-Heim in Dortmund.
Ein Personalmanagement, das auf Qualität setzt, darf sich daher nicht nur auf die „externen Kunden“,
die Pflegebedürftigen, konzentrieren. Vielmehr muss es auch die „internen Kunden“, die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, in den Blick nehmen.
- Medizinische Versorgung im ambulanten Bereich und den Heimen
(Hausbesuche etc.)
Ende 2005 wurde eine Buchveröffentlichung von Hallauer / Bienstein / Lehr / Rönsch vorgestellt
mit dem Titel: „SÄVIP – Studie zur ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen.“ Ergebnis der Studie
war u.a. die Erkenntnis, dass die fachärztliche Versorgung in den Heimen als mangelhaft bezeichnet
werden muss. Die Studie rief zum Handeln auf.
Leider hat sich bei einer bundeweiten Betrachtung der medizinischen Versorgung bisher wenig geändert,
so dass immer noch von einer nicht ausreichenden ärztlichen Versorgung in den Heimen
gesprochen werden muss.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen der BRD haben sich nunmehr mit der „KV Initiative Pflegeheim“
an die (Fach)öffentlichkeit gewandt mit dem Ziel, die medizinische Versorgung in den Heimen
zu verbessern. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hatte Gelegenheit, am 14.10.2010 mit dem
Vorstand der KV Nordrhein ein Gespräch zu führen. Auf der Grundlage dieses Gespräches wurden
am 15.10.2010 von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung
angeschrieben und gebeten, die Initiative aufzugreifen.
- Patientenrechtegesetz muss konsequent die Patientenautonomie in
den Mittelpunkt stellen
Ein Patientenrechtegesetz wird nicht nur geltende Rechtslage zu beschreiben haben, sondern muss
auch bestimmte Klarstellungen hinsichtlich der Patientenberatung und Verfolgung von Medizinschadensfällen
bringen. Es wird auch als erforderlich erachtet, die bisher im BGB ausgeführten Regelungen
zur Patientenautonomie aus dem Betreuungsrecht heraus zu nehmen und mit anderen Vorschriften
zum verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht zusammen zu führen.
Aus der Sicht der Patienten erscheint eine Beteiligung der Patienten- und Pflegeselbsthilfe unverzichtbar.
- Ausweitung der leistungsrechtlichen Ansprüche; u.a. auch Veränderungen
am „Teilkaskoprinzip“ und Mittelaufbringung (solidarische Finanzierung,
Ergänzung durch kapitalgedeckte Beiträge, Bürgerversicherung,
stärkere Beitragslast für Kinderlose)
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sieht die Notwendigkeit, bei der Absicherung der Pflegebedürftigkeit
grundsätzlich am Solidarprinzip festzuhalten. Allerdings gibt es mit Rücksicht auf die demografische
Entwicklung offensichtlich einen großen Finanzbedarf, der nicht einfach zu schultern sein
wird. Es wird in verschiedene Richtungen nachzudenken sein. Möglicherweise ist zur Vermeidung
von allzu großen Belastungen in den Familienverbänden (siehe z.B. das Thema „Elternunterhalt“) eine ergänzende kapitalgedeckte Zusatzabsicherung nicht unvernünftig und diskussionswürdig.
Am Ende der Veranstaltung machte Werner Schell auf den nächsten Pflegetreff im 1.
Quartal 2011 aufmerksam. Dann werde man sich mit Pflegemängeln und Pflegenotstand“„
befassen. Dabei sollen vor allem die Bereiche ärztliche Versorgung in den
Heimen, Arzneimittelversorgung der älteren Menschen und die Probleme mit Essen und
Trinken (einschließlich Magensonde) besprochen werden nach dem Motto: Wir streiten
für Verbesserungen der Pflege-Rahmenbedingungen!
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
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Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
und steht hier als pdf-Datei zur Verfügung
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