»Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk«
Pressemitteilung vom 30.08.2008
Neues Heimrecht in Nordrhein-Westfalen: Menschenwürdige Pflege sichern!
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein „Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen“ (Heimgesetz) in den Landtag eingebracht (Landtagsdrucksache 14/6972 vom 11.06.2008).
„Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ hat sich am 30.08.2008 mit einer Stellungnahme zu dem
vorliegenden Gesetzentwurf an das Präsidium des Landtages NRW gewandt und für die anstehenden Landtagsberatungen und die Beschlussfassung Hinweise und
Anregungen vorgelegt.
In der Stellungnahme, die
im Wesentlichen darauf abstellt, eine uneingeschränkte menschenwürdige Pflege
zu sichern, werden u.a. folgende Themenkreise angesprochen:
- Grundsätzliches
- Rechtszersplitterung im Heimrecht nach Föderalismusreform = 16 x Heimgesetze mit x Durchführungsvorschriften - Bundeskompetenz im
Pflegeversicherungsrecht und Bürgerlichen Recht bleibt
- Dass die Heimüberprüfungen unangemeldet durchzuführen sind, ist richtig!
- Es wird als notwendig erachtet, die Heimaufsicht vollständig in die staatliche Ebene (Regierungspräsident) zu übernehmen!
- Prüfungswirrwarr entflechten?!
- Prüfberichte zu veröffentlichen, erscheint grundsätzlich als hilfreicher Beitrag zu mehr Transparenz!
- Die Länder-Heimgesetze werden die beklagten Pflegemängel nicht beseitigen – die Ursachen liegen anderswo!
- Beschwerdeverfahren muss für die Beschäftigten nachteilsfrei
gestaltet werden.
- Die Erteilung von Hausverboten muss deutlicher eingeschränkt
werden.
- „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“
muss Verbindlichkeit erlangen!
- Klarstellende Formulierungen zur notwendigen ärztlichen (und
behandlungspflegerischen) Versorgung fehlen.
- Fort- und Weiterbildungspflichten für die MitarbeiterInnen gehören
ins Gesetz und müssen konkrete Festlegungen enthalten.
- Mitwirkung und Mitbestimmung der HeimbewohnerInnen.
Der vollständige Text der Stellungnahme kann angefordert werden bei: Werner Schell, Harffer Straße, 41469 Neuss.
Neuss, den 30.08.2008
Der vorstehende Text ist zur Veröffentlichung freigegeben!