»Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk«
Pressemitteilung vom 28.08.2008
Mehr Pflegefachpersonal erforderlich
Der GKV-Spitzenverband hat am 19.08.2008 „Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen“ beschlossen. Sie wurden am 25.08.2008 vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt. * Somit sind zeitnah die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die Bildungseinrichtungen entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen konzipieren und anbieten können und die Pflegekassen mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen Vergütungszuschläge für die zusätzliche Betreuung der betroffenen Heimbewohner vereinbaren können.
Ungeachtet dieser Maßnahmen benötigen die stationären Pflegeeinrichtungen aber dringend mehr Pflegefachpersonal. Die aktuellen Personalbestände reichen nämlich nicht aus, eine uneingeschränkte angemessene Pflege und Versorgung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in nächster Zeit deutlich zunehmen. Im Jahre 2030 wird es allein rd. 2 Millionen dementiell erkrankte Menschen geben. Bedeutsam erscheint in diesem Zusammenhang die Feststellung der Ärzteschaft auf dem kürzlich durchgeführten 111. Deutschen Ärztetag (Mai 2008), dass die Pflegebudgets um mindestens 30% verbessert werden müssen. Damit geht die organisierte Ärzteschaft noch weit über das hinaus, was diesseits seit Jahren eingefordert wird, nämlich eine personelle Verstärkung um rd. 20%.
Die jetzt mögliche Anstellung von Betreuungsassistenten löst die beklagte Pflegenot in den Heimen nicht auf, so dass die Forderung nach mehr Pflege(fach)personal aufrecht erhalten bleiben muss.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt daher für eine deutliche Verbesserung der Pflegestellenpläne (auch in den Krankenhäusern) ein, weil nur eine ausreichende Zahl von Pflege(fach)- und sonstigen Betreuungskräften die allseits gewünschte Zuwendung einschließlich Begleitung in schwierigen Situationen (z.B. palliativmedizinisch / pflegerische Betreuung, Sterbebegleitung) gewährleisten kann. Um solche Verbesserungen alsbald erreichen zu können, ist es u.a. erforderlich, im Pflegeversicherungsrecht einen neuen erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein bundeseinheitliches Personalbemessungssystem (an Stelle von regional unterschiedlichen Stellenschlüsseln) einzuführen.
Neuss, den 28.08.2008
Werner Schell
Der vorstehende Text ist zur Veröffentlichung freigegeben!