»Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk«
Pressemitteilung vom 23.05.2009
An den
Deutschen Bundestag – Präsidium und Fraktionen -
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Versand an folgende E-Mail-Adressen:
praesident@bundestag.de; mail@bundestag.de; pressereferat@bundestag.de; gesundheitsausschuss@bundestag.de; fraktion@cducsu.de; presse@spdfraktion.de; pressestelle@fdp-bundestag.de; fraktion@linksfraktion.de; info@gruene-bundestag.de; presse@bmj.bund.de; info@bmg.bund.de; info@patientenbeauftragte.de; presse@patientenbeauftragte.de; InternetPost@bundesregierung.de; info@bundespressekonferenz.de; willi.zylajew@bundestag.de; hermann.groehe@bundestag.de; elisabeth.scharfenberg@bundestag.de; kerstin.griese@bundestag.de; kerstin@wk-bundestag.de; presse@kerstin-griese.de
Briefzustellung und Pressemitteilung
Betr.: Patientenverfügung – Beratungen über vorliegende Gesetzentwürfe
Bezug: Bundestagsdrucksachen zum Thema
16/8442 - Gesetzentwurf mehrerer Abgeordneter: Änderung des Betreuungsrechts
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
16/11360 - Gesetzentwurf mehrerer Abgeordneter: Patientenverfügungsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf
16/11493 - Gesetzentwurf mehrerer Abgeordneter: Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mit Zuschrift vom 26.01.2009 als Vertreter von „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ eine Stellungnahme übermittelt und um eine weitere Beteiligung bei den Beratungen/Anhörungen gebeten
>> nachlesbar hier
Die gewünschte Beteiligung hat bedauerlicherweise nicht stattgefunden; nun soll in der Angelegenheit am 28.05.2009 weiter beraten und abschließend entschieden werden.
Ich hatte seinerzeit ausgeführt u.a., dass die vorliegenden Gesetzentwürfe aus der Bürger- bzw. Patientensicht abzulehnen sind. Die Vorstellungen greifen unausgewogen in die Patientenautonomie am Lebensende ein und wären Grundlage für neue Streitsituationen.
Klarheit gibt es ausreichend, denn Patientenverfügungen sind bereits jetzt verbindlich, wenn sie eindeutig formuliert sind. Der Arzt ist daran gebunden, auch wenn er anderer Meinung ist. Wir brauchen deshalb kein detailliertes Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Woran es allein mangelt, ist die noch unvollkommene Beachtung der bestehenden Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, v.a. durch die Ärzteschaft. Wir haben folglich kein Regelungs-, sondern allein ein Durchsetzungsproblem!
Der nunmehr vorgelegte Antrag
der Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp, Dr. Norbert Lammert, Michael Hennrich, Dr. Wolf Bauer, Renate Blank, Leo Dautzenberg, Erich G. Fritz, Peter Hintze, Norbert Königshofen, Dr. Hermann Kues, Dr. Michael Luther, Peter Rauen, Franz Romer, Jens Spahn, Matthäus Strebl, ...
>> nachlesbar hier
der eine gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden will, ist zu begrüßen und verdient Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht, http://www.wernerschell.de
Leitgedanke:
...dem Leben nicht mehr Jahre, sondern den Jahren mehr Leben schenken.
Der Menschlichkeit nicht mehr Pflege geben, sondern der Pflege mehr Menschlichkeit.
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