>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hatte für den 23.06.2010 zum 11. Neusser Pflegetreff eingeladen und dabei die Patientenautonomie als Thema ausgewählt. Werner Schell konnte als Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk etwa 40 Gäste begrüßen, obwohl am gleichen Abend die Fernsehübertragung des als wichtig erachteten Spiels zwischen Deutschland und Ghana um das Weiterkommen bei der Fußballweltmeisterschaft anstand. Wie der Verlauf des Pflegetreffs zeigte, waren der Einladung deshalb wohl v orwiegend nur solche Gäste gefolgt, die an guten Informationen zu einem wirklich schwierigen Thema sehr interessiert waren und dies auch durch zahlreiche Fragen zum Ausdruck brachten. Für den Pflegetreff, der diesmal in Kooperation mit dem Seniorenforum der Stadt Neuss durchgeführt wurde, stand der Kölner Rechtsanwalt Herbert Schaefer als Referent zur Verfügung. Aufgrund seiner jahrelangen Lehrtätigkeit an Ausbildungsstätten im Gesundheitswesen und als Berater für die Verbraucherberatung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf konnte Herbert Schaefer kompetent informieren und auf die zahlreichen Fragen der Gäste in sehr verständlicher Art und Weise näher eingehen. Dabei konnten auch einige Fallbeispiele vorgestellt werden. Einige Informationen von Herbert Schaefer lassen sich wie folgt zusammen fassen: Patientenverfügungen sind – u.a. nach eindeutigen Aussagen in einer Reihe von
Urteilen des Bundesgerichtshofes und entsprechenden Statements der Bundesärztekammer – verbindlich. Diese
Verbindlichkeit wurde durch die §§ 1901a und 1901b BGB, wirksam ab 1.9.2009, bekräftigt. Neu ist insoweit
eigentlich nur, dass eine Patientenverfügung schriftlich erstellt sein muss und hinsichtlich der wirksamen
Erstellung lediglich auf die Volljährigkeit abstellt. Es wurde auch die beim Bundesgerichtshof anhängige Strafrechtssache des
Anwalts Wolfgang Putz wegen Beendigung einer künstlichen Ernährung (Durchschneiden der Magensonde) angesprochen
und ausgeführt, dass es nur einen Freispruch geben könne. Und diesen Freispruch hat der Bundesgerichtshof
am 25.06.2010 auch verkündet. Werner Schell bedankte sich zum Abschluss der Veranstaltung bei allen Beteiligten und machte darauf aufmerksam, dass der nächste größere Pflegetreff am >> 16.11.2010 << stattfinden und sich mit der anstehenden Gesundheits- und Pflegereform in Verbindung mit einem von der Koalition geplanten Patientenrechtegesetz befassen werde. Er sprach dazu eine entsprechende Einladung aus und bemerkte, dass bereits zwei Bundestagsabgeordnete als Referenten für den Pflegetreff im Herbst gewonnen werden konnten. Werner Schell ______________________________________________________ Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei |